Die KI-Verordnung der EU soll den Einsatz von künstlicher Intelligenz in den Mitgliedsstaaten regulieren. Sie ist, wie alle Verordnungen der EU, in 24 Amtssprachen verbindlich; es ist dementsprechend schwierig, bei einem Text von etwa 80.000 Wörtern (in der deutschen Fassung) stringente Konsistenz über alle Sprachen hinweg zu gewährleisten. Insbesondere unter Berücksichtigung des technischen Kontextes der Tatbestandsmerkmale „Genauigkeit“ und „Robustheit“ beschäftigt sich die vorliegende Untersuchung auf Basis einer Korpusanalyse mit den Unterschieden in den amtlichen Sprachfassungen der Normen und der Frage, ob diese Unterschiede Einfluss auf technische Anforderungen sowie rechtliche Bewertungen haben.
Adrian, A., Dang, B. M. D., Evert, S., Heinrich, P., & Zilio, L. (2025). Führen Unterschiede in den Sprachfassungen der KI-VO zu unterschiedlichen technischen und juristischen Interpretationen? Tagungsband IRIS 2025, 1(25-Maerz-2025). https://doi.org/10.38023/ee731001-8b00-4a44-9c9b-4ed3405625ab (Original work published 2025)